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Bei den von uns angebotenen Frucht- und Beerenweinen handelt es sich um Dessertweine! (gesetzlich vorgeschriebener Alkoholgehalt mindestens 12% Vol.)  

Ihr Alkoholgehalt beträgt 12% bis 13% Vol., es werden nur Früchte bzw. Originalfruchtsäfte (Fruchtanteil ca. 50%) vergoren. Der hohe Alkoholgehalt garantiert eine außerordentliche lange Haltbarkeit, auch im Anbruch bei kühler Lagerung, mehrere Wochen.  

Die dunklen Beerenweine wie, Kirsch-, Heidelbeer-, Brombeerwein eignen sich hervorragend auch als Heißgetränke.  
Nach zwei bis drei Jahren muss man mit einem Abbau des Fruchtaromas rechnen, und mancher Beerenwein ähnelt dann mehr einem Likörwein oder Portwein (z.B. Kirsch-Dessertwein).  

Die Anwendung von Schönungsmitteln ist meist entbehrlich und der Schwefelgehalt (Sulfite) ist wesentlich geringer als bei Weißweinen.  

Genießen Sie den Dessertwein in Maßen - Nicht in Massen! - Ein bis zwei Gläser sind immer bekömmlich.  

Anmerkung:
Die Herstellung und Bezeichnung von Fruchtweinen bzw. Frucht-Dessertweinen ist durch einen Anhang zum deutschen Weingesetz geregelt.  

Unsere Frucht-Dessertweine unterscheiden sich durch ein vollmundigeres Frucht-aroma und kräftigeren Geschmack im wesentlichen von den allgemein angeboten Beerenweinen, mit einem Alkoholgehalt von acht bis zehn Volumprozenten.    

Zusammensetzung ca. 1.000 Liter Frucht-Dessertwein: 500 - 600 kg Fruchtsaft, ca. 400 Ltr. Wasser u. 150 kg  Zucker, die anschließend vergoren werden.