Bei den von uns angebotenen
Frucht- und Beerenweinen handelt es sich um Dessertweine! (gesetzlichvorgeschriebener Alkoholgehalt mindestens 12% Vol.)
Ihr Alkoholgehalt beträgt 12%
bis 13% Vol., es werden nur Früchte bzw. Originalfruchtsäfte (Fruchtanteil
ca. 50%) vergoren. Der hohe Alkoholgehalt garantiert eine außerordentliche
lange Haltbarkeit, auch im Anbruch bei kühler Lagerung, mehrere Wochen.
Die dunklen Beerenweine
wie, Kirsch-, Heidelbeer-, Brombeerwein eignen sich hervorragend auch als
Heißgetränke.
Nach zwei bis drei Jahren
muss man mit einem Abbau des Fruchtaromas rechnen, und mancher Beerenwein
ähnelt dann mehr einem Likörwein oder Portwein (z.B. Kirsch-Dessertwein).
Die Anwendung von
Schönungsmitteln ist meist entbehrlich und der Schwefelgehalt (Sulfite) ist
wesentlich geringer als bei Weißweinen.
Genießen Sie den
Dessertwein in Maßen - Nicht in Massen! - Ein bis zwei Gläser sind immer
bekömmlich.
Anmerkung: Die Herstellung und Bezeichnung von Fruchtweinen bzw.
Frucht-Dessertweinen ist durch einen Anhang zum deutschen Weingesetz geregelt.
Unsere Frucht-Dessertweine
unterscheiden sich durch ein vollmundigeres Frucht-aroma und kräftigeren
Geschmack im wesentlichen von den allgemein angeboten Beerenweinen, mit einem
Alkoholgehalt von acht bis zehn Volumprozenten.
Zusammensetzung ca. 1.000 Liter
Frucht-Dessertwein: 500 - 600 kg Fruchtsaft, ca. 400 Ltr.
Wasser u. 150 kg Zucker, die
anschließend vergoren werden.